Tourismus Investitionsrichtlinie

Die neue Tourismus-Investitions-Richtlinie ist seit April 2023 in Kraft. Sie setzt auf nachhaltige Entwicklung und Resilienz als Leitgedanken. Das Förderinstrument des Bundes abgewickelt von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) umfasst bundesseitige Zinsenzuschüsse und einen Nachhaltigkeitsbonus.

Die Ausgestaltung und Zielsetzung erfolgte gemäß des "Plan T – Masterplan für Tourismus" und betont als Richtlinie, Österreichs Position als nachhaltige Tourismus-Destination.

Die Entwicklung des Nachhaltigkeitsbonus erfolgte unter der externen Projektleitung von Michael Jayasekara, unterstützt durch Petra Busswald von akaryon, sowie Doris Wirth von Blue Save unter Mitwirkung und Validierung des Österreichischen Umweltbundesamtes.

 Im Zuge von neuen Fördereinreichungen werden nun Fragen zur Umweltbilanz gestellt. Weiters gelten neue Voraussetzungen wie die Vorlage eines Energieausweises. Die Bodenversiegelung wird auf maximal 25% begrenzt, und Betriebe müssen Informationen zur öffentlichen Erreichbarkeit bereitstellen.

Mit der Richtlinie wurden die Weichen für einen wettbewerbsfähigen Tourismus im Sinne der Nachhaltigkeit gelegt. Neben Investitionskrediten wird ein Nachhaltigkeitsbonus für Maßnahmen in Ökologie, Mitarbeiter- und Regionsentwicklung, sowie Wirtschaft und Digitalisierung angeboten. Klare Zielsetzung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Fenstertausch, thermische Sanierung, Entsiegelungsmaßnahmen oder Errichtung von Mitarbeiterunterkünften.

Zielgruppen und Fördermodalitäten im Überblick:

Zielgruppen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

  • Errichter, Kooperationen und Akteure im Bereich touristische Infrastruktur

Investitionsschwerpunkte:

Die Förderung fokussiert auf:

  • Qualitätsverbesserung

  • Betriebsgrößenoptimierung

  • Neuausrichtung

  • Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen

  • Errichtung/Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter

  • Umwelt/Sicherheit/Barrierefreiheit

Art und Höhe der Förderung:

  • Förderbare Kosten: Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter zwischen EUR 500.000 und EUR 7,14 Mio.

  • Investitionskredit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) von mindestens EUR 350.000 bis maximal EUR 5 Mio. (Förderungsquote bis zu 70%)

  • Zinsenzuschuss (Laufzeit 10 Jahre) von höchstens 2% p.a.

  • Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) in Höhe von 7% der nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestition, maximal EUR 350.000

  • Der Nachhaltigkeitsbonus zielt auf Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter/Regionen und Wirtschaft (Betriebsübergabe, Digitalisierung) ab und kann zusätzlich zum geförderten Investitionskredit beantragt werden

Nicht förderbar sind unter anderem:

  • Vorhaben, die zu einer Bodenversiegelung von über 25% im Vergleich zum Zustand vor Investition führen (Ausgleichsmaßnahmen möglich)

  • Neubauten in tourismusintensiven Gemeinden

  • Projekte, bei denen eine Teilfinanzierung aus Immobilienverkäufen erfolgt oder die touristische Nutzung nicht nachhaltig gesichert ist

  • Vorhaben in Einkaufszentren

  • Anlagen, die direkt fossile Energieträger nutzen

  • Der Nachhaltigkeitsbonus muss mindestens 20% der Gesamtinvestitionskosten ausmachen.

 

Hier geht’s zum Download der Richtlinie:

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Nachhaltigkeitskennzahlen für den Tourismus: Neue Plattform ermöglicht Erfassung von ESG-Daten

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