Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vionmo e.U

(Stand: März 2024)

 

I. Allgemeines 

(1) Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit aller Geschäfte der Vionmo e.U. (im Folgenden „Vionmo“). Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller von Vionmo abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Angebote und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Geschäftspartnern (im Folgenden “Kunde“). Mit schriftlicher, persönlicher oder sonst wie immer gearteter Aufnahme eines Geschäftsverkehrs mit Vionmo stimmt der Kunde der Geltung der AGB von Vionmo zu. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Vionmo, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

(2) Widersprüche

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten gelten nur dann, wenn sich Vionmo schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

 

II. Angebot, Vertragsabschluss

(1) Angebote

Die Angebote von Vionmo sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch Vionmo vorliegt und dem Kunden zugegangen ist. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, Homepage, etc.

(2) Auftragserteilung

Die Erteilung eines Auftrags an Vionmo kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax, etc) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen.

(3) Auftragsbestätigung

Vionmo übermittelt dem Kunden innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Vionmo und dem Kunden zustande.

 

III. Leistungserbringung

(1) Durchführung

Vionmo kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte ausführen lassen. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen Vionmo und dem Kunden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen, ist Vionmo hinsichtlich der Art und Durchführung des Auftrags frei. 

(2) Leistungstermine

Die von Vionmo genannten Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Leistungsfristen und -terminen können keine Ansprüche gegen Vionmo hergeleitet werden. Bei Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine oder -fristen kann der Kunde bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. 

Verzögert sich die Leistung von Vionmo aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist Vionmo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3)  Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 1190 Wien. 

(4)  Verzug des Kunden

Wird die Leistungserbringung von Vionmo durch den Kunden verzögert oder unmöglich gemacht, ist Vionmo berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. 

Vionmo ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von sieben Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw Teilzahlungen) verstößt. Der Kunde hat in einem solchen Fall eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrags exklusive Umsatzsteuer sowie Schadenersatz für schuldhaft verursachte Schäden zu leisten. Vionmo kann auch in einem solchen Fall auf Vertragserfüllung bestehen.

(5)  Namhaftmachung von Dritten

Soweit Vionmo dem Kunden Dritte, welche für ihn eventuell interessant sein könnten (zB Versicherungen, Leasingunternehmen, etc) namhaft macht, ist dem Kunden bewusst, dass es sich dabei ausschließlich um eine Namhaftmachung handelt. Vionmo erstattet diesbezüglich keine Empfehlung und erbringt auch keine dahingehende Beratungsleistungen. Allfällige diesbezügliche Auskünfte erfolgen ausschließlich beiläufig zum sonstigen Auftrag. Solche Auskünfte haben nicht zum Ziel, den Kunden bei Abschluss oder Handhabung eines Versicherungs- oder Finanzierungsvertrags zu unterstützen.

 

IV. Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und Vionmo nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Informationen, Bewilligungen bzw Zustimmungen zu sorgen.

(2) Kontrollpflichten und Freigabe des Kunden

Der Kunde hat Leistungen durch Vionmo (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) auf Ersuchen von Vionmo zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

(3) Informationserteilung

Der Kunde ist verpflichtet, Vionmo sämtliche für die Durchführung eines Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig und unaufgefordert bekanntzugeben. 

(4) Vorliegen sämtlicher Rechte

Der Kunde ist weiters verpflichtet dafür zu sorgen, dass für die Durchführung des Auftrags der Kunde sämtliche hierfür erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Vionmo und dessen Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Kunde garantiert, dass gegenüber Vionmo oder deren Erfüllungsgehilfen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vionmo oder deren Erfüllungsgehilfen ist der Kunde verpflichtet, Vionmo von der Haftung freizustellen.

(5) Abtretungsverbot

Der Kunde darf seine Rechte aus dem mit Vionmo abgeschlossenen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vionmo ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

 

V. Gewährleistung

(1) Umfang

Ein Gewährleistungsansprüche des Kunden auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung vom vertraglich Geschuldeten vor. Darüberhinausgehende Garantieversprechen werden von Vionmo nicht übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.

(2)  Gewährleistungsausschluss

Für Leistungen von Vionmo, die auf unrichtigen oder ungenauen Informationen bzw Anweisungen des Kunden beruhen, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

(3)   Mängelrüge

Die Mängelrüge hat vom Kunden direkt an Vionmo unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf Werktagen ab Leistungserbringung zu erfolgen, andernfalls sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen. Die Mängelrüge hat spezifiziert und schriftlich zu erfolgen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. §§ 924, 933b ABGB finden keine Anwendung.

 

VI. Haftungsausschluss 

(1) Keine Haftung für Richtigkeit der Informationen Dritter und für indirekte Schäden

Vionmo übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). Vionmo haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.

(2) Keine Haftung bei geringem Verschulden

Darüber hinaus ist eine Haftung von Vionmo für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung von Vionmo ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Betragliche Haftungsbeschränkung

Allfällige Haftungsansprüche gegen Vionmo sind auf den Ersatz eines adäquaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit dem Wert des Entgelts, welches Vionmo erhält, beschränkt. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

(4) Zeitliche Haftungsbeschränkung

Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

(5) Keine Haftung für Preise

Vionmo übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Leistungsanbote bestehen.

(6) Keine Haftung für Dritte 

Für Schäden, die durch von Vionmo beigezogenen Dritten verursacht wurden, haftet Vionmo nur bei einem Auswahlverschulden. Vionmo haftet nicht für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Empfehlung, ein Rat, odgl eines Dritten, auch wenn dieser auf der Website aufscheint, befolgt wird.

(7) Keine Haftung gegenüber Dritten

Vionmo haftet nur gegenüber seinem Kunden, nicht hingegen gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von Vionmo in Berührung kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich, Vionmo vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls Vionmo von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(8) Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Vionmo ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Vionmo haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche (Un)Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

VII. Laufzeit, Kündigung

(1) Vertragsdauer

Verträge zwischen Vionmo und dem Kunden sind, soweit nichts Anderes vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Ordentliche Kündigung

Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und Vionmo zeitlich befristet abgeschlossen, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Befristung. Ein solches befristetes Vertragsverhältnis kann mangels abweichender Vereinbarung von Vionmo unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden („ordentliche Kündigung“). Der Kunde ist auf sein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund beschränkt. 

Wurde der Vertrag unbefristet abgeschlossen, ist das Vertragsverhältnis mangels gegen-teiliger Vereinbarung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von ei-nem Monat zum Monatsletzten ordentlich kündbar.

(3) Außerordentliches Kündigungsrecht von Vionmo

Vionmo ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzu-lösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, un-möglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 

– der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Vionmo weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Si-cherheit leistet.

 

VIII. Verjährung/Präklusion von Ansprüchen

Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Vionmo, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Schädiger bzw von dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder Vionmo ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

IX. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Geheimhaltung 

Vionmo verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht hierfür eine rechtliche Grundlage. Der Kunde wiederum verpflichtet sich, über sämtliche ihm von Vionmo zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu Vionmo bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Vionmo Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Kunde Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags zu verwenden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Vionmo oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung aufrecht.

(2) Datenverarbeitung

Vionmo und dessen Erfüllungsgehilfen ermitteln, speichern und verarbeiten die vom Kunden bekanntgegeben personenbezogenen Daten (vor allem Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Daten für Kontoüberweisungen) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Vionmo verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständiger Honorarzahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-, unternehmens- und zivilrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu Werbe- und Marketingzwecken wird durch Vionmo nicht erfolgen, soweit hierfür nicht eine explizite Einwilligung des Kunden vorliegt.

 

X. Urheberrechtsschutz

(1) Urheberrechte

Alle Urheberrechte von von Vionmo entwickelten eigentümlichen geistigen Schöpfungen, insbesondere aber auch von Ideen und Konzepten, stehen ausnahmslos Vionmo bzw dessen Erfüllungsgehilfen zu. Vionmo bzw dessen Erfüllungsgehilfen haben mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Vewertungsrecht. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von Vionmo sind nur nach Maßgabe einer von Vionmo erteilten Bewilligung zulässig. Soweit bestimmte von Vionmo präsentierte Ideen wie zB Slogans, Kern-Botschaften, Narrative und Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel (noch) keinen Urheberrechtsschutz genießen, sind diese dennoch geschützt, soweit sie eigenartig sind und einer (möglichen) Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. 

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, Urheberrechte von Vionmo sowie von Vionmo präsentierte Ideen ohne Zustimmung von Vionmo zu verwerten bzw verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw nutzen zu lassen. 

(2) Anmerkung

Sofern der Kunde der Meinung ist, dass ihm von Vionmo Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Vionmo binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Vionmo dem Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, hat der Kunde – unbeschadet der weiteren (immateriellen) Rechte und Ansprüche von Vionmo – jedenfalls eine marktübliche Vergütung an Vionmo zu leisten, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wird.

(3) Verletzung von Urheberrechten

Bei Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten hat Vionmo zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung, etc. Die Ansprüche stehen unabhängig von einem Verschulden zu.

(4) Konzept- und Ideenschutz

Hat der Kunde Vionmo bereits vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen oder Vorarbeiten in Bezug auf ein bestimmtes Projekt zu leisten, und kommt Vionmo dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages über die danach zu erbringenden Leistungen nach, so finden die AGB – insbesondere auch die vorgenannten Bestimmungen – bereits aufgrund des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt Anwendung.

(5) Kennzeichnung

Vionmo ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Vionmo und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Vionmo ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

XI. Honorar

(1) Angemessenes Honorar

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Vionmo für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt (Honorar) zu. Vionmo hat auch dann einen Honoraranspruch, wenn eine Verwendung der erbrachten Leistungen unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Vionmo auch für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

(2) Auftragsänderungen

Im Zuge der Auftragsausführung vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.

(3)  Preise

Sämtliche Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettobeträge und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben und Transaktionskosten für den Zahlungsverkehr. Der Preis ist, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, als Einzelpreis zu verstehen. Die Preisangaben erfolgen in Euro.

(4)  Preisgarantie, Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von Vionmo nach bestem Fachwissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Vionmo den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Vionmo ist es gestattet, für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen, soweit nichts Anderes vereinbart wurde.

An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist Vionmo nicht gebunden. 

(5)  Konzepte

Soweit der Kunde Vionmo mit der Erstellung von Konzepten odgl für ein (mögliches) Projekt beauftragt, ist der Aufwand von Vionmo auch ohne konkreter Vereinbarung angemessen zu honorieren.

(6)  Barauslagen

Alle Vionmo erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

(7)  Abbruch des Auftrags durch Kunden

Bricht der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ab oder ändert diese, hat er Vionmo die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens Vionmo begründet ist, hat der Kunde Vionmo darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Vionmo bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Vionmo, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Vionmo zurückzustellen.

(8)  Honorar für Nutzung

Für die Nutzung von Vionmo erbrachten Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Vionmo erforderlich. Dafür steht Vionmo und den allfälligen sonstigen Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(9)  Leistungen Dritter

Dem Kunden ist bekannt und erklärt er sich auch damit ausdrücklich einverstanden, dass Vionmo womöglich von Dritten, insbesondere Partnern, Leistungen erhält. Diese Leistungen können allenfalls auch in Zusammenhang mit einem möglichen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Dritten stehen (Provision). Diese Provision steht jedoch ausschließlich Vionmo zu und hat keine Auswirkungen auf das vom Kunden zu zahlende Honorar an Vionmo.

 

XII. Fälligkeit, Verzugszinsen, Kompensationsverbot, Solidarhaftung

(1) Fälligkeit

Das Entgelt (Honorar) wird mit der Zustellung der Rechnung fällig. Sollte das Honorar nicht bereits im Rahmen der Leistungserbringung unmittelbar bezahlt worden sein oder keine Vorauszahlung erfolgt sein, so ist das Honorar nach Erhalt einer Rechnung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

(2) Vorauszahlung

Vionmo ist berechtigt, das Entgelt (Honorar) im Voraus in Rechnung zu stellen. Wird ein im Voraus in Rechnung gestelltes Entgelt (Honorar) trotz Mahnung nicht bezahlt, ist Vionmo berechtigt, ohne weiterer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Kunde dennoch verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen von Vionmo zu bezahlen.

(3) Teilrechnungen

Vionmo ist weiters berechtigt, bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen zu legen. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. 

(4) Verzugszinsen, Mahnspesen

Bei Zahlungsverzug ist Vionmo berechtigt, 9,00 % (jährlich) an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen von zumindest EUR 20,- pro Mahnung zu verlangen. Der Kunde ist bei verschuldetem Zahlungsverzug weiters verpflichtet, Vionmo sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.

(5) Kompensationsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche der Vionmo aufzurechnen. 

(6) Solidarhaftung

Mehrere Kunden oder an einem Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden das Entgelt (Honorar) zur ungeteilten Hand.

XIII Bestimmungen betreffend den Internetauftritt 

(1) Vervielfältigungsverbot 

Inhalt und Struktur der Website www.Vionmo.co sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vionmo. Dies gilt auch für Broschüren, Prospekte und sonstige Materialien von Vionmo.

(2) Keine Haftung für Links auf Websites Dritter

Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Links verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird keine Haftung übernommen.

XIV. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand 

(1) Änderung der AGB 

Vionmo behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website www.Vionmo.co veröffentlicht sind.

(2) Salvatorische Klausel

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieser AGB (rechts-)unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den mit Vionmo geschlossenen Verträgen gilt 1180 Wien als vereinbart. Soweit für den Kunden kein zwingender Gerichtsstand besteht, wird für alle aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Kunden und Vionmo resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für 1190 Wien, Österreich jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104 JN).

(4) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich (auch bei einem Auslandsbezug eines Kunden) österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.