Ein Durchbruch für Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit in der EU!

Die Zukunft des nachhaltigen Konsums in der Europäischen Union nimmt Form an, denn gestern hat das Europäische Parlament mit 593 zu 21 Stimmen grünes Licht für die Empowering-Consumers Directive gegeben, die nicht nur die Produktkennzeichnung verbessert, sondern auch irreführende Umweltaussagen entschieden verbietet! Dieser Meilenstein ist besonders bedeutsam, wenn man bedenkt, dass bisher 65% der Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel keiner unabhängigen Überprüfung standhalten konnten.

Die Richtlinie im Überblick:

1. Verbot von generischen Umweltaussagen: Schluss mit vagen Begriffen wie "klimaneutral”,umweltfreundlich" oder "nachhaltig", es sei denn, sie werden durch konkrete Nachweise gestützt.

2. Transparente Zielvorgaben für Emissionen: Aussagen über Emissionsreduktionen oder bspw. die Umstellung auf voll elektrische Fuhrparks müssen mit klaren Umsetzungsplänen und unabhängiger Drittüberprüfung einhergehen.

3. Irreführende Angaben im Visier: Schluss mit Aussagen wie "CO2-neutraler Käse" oder „CO2-neutrale Flüge“. Klare Richtlinien gegen irreführende Werbung schützen Verbraucher:innen vor Täuschung.

Nachhaltigkeit in der Praxis:

Die Richtlinie setzt nicht nur klare Maßstäbe für Umweltaussagen, sondern fördert auch die Nachhaltigkeit von Produkten durch konkrete Vorgaben:

- Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit: Produkte müssen über die Herstellergarantie hinaus funktionsfähig bleiben. Informationen zur Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten werden verpflichtend.

- Harmonisierte Kennzeichnung: Einheitliche grafische Formate werden eingeführt, um Verbraucher:innen klare Informationen über die Lebensdauer von Produkten zu bieten. Ein Schritt, um nachhaltige Kaufentscheidungen zu fördern.

Ein Blick in die Zukunft: 

Die Auswirkungen dieser Richtlinie sind weitreichend. Die Wegwerfkultur wird herausgefordert und Unternehmen sind aufgerufen, transparente Maßnahmen zu fördern. Dieser Fortschritt wird unser tägliches Leben verändern und dazu beitragen, dass Verbraucher:innen bewusstere Entscheidungen treffen können.

Diese Richtlinie soll mit jener Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims) zusammenwirken. Hierzu wird derzeit auf Ausschussebene debattiert, im wesentlichen über den Umgang mit dem Verbot von Ausgleichssystemen. Die bald zu erwartende Richtlinie über umweltbezogene Angaben ist spezifischer und legt die Bedingungen für die Verwendung umweltbezogener Angaben im Einzelnen fest.

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